22 April, 2009

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

Na, jetzt geht die Internetzensur in die zweite Runde.
Die legen aber ein Tempo vor - puh!

"Die Bundesregierung hat am 22. April den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um. Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Sie beschränken sich - wie in den Eckpunkten festgelegt - auf Zugangserschwerungen zu kinderpornografischen Inhalten.

...

Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:
  • Auf der Basis von Sperrlisten des Bundeskriminalamts werden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren;
  • Aus präventiven Gründen wird gegenüber den betroffenen Nutzern über eine sogenannte Stoppmeldung klargestellt, warum der Zugang zu einem kinderpornografischen Angebot erschwert wird
  • Die Zugangsanbieter haften nur, wenn und soweit sie die Sperrliste des Bundeskriminalamts nicht ordnungsgemäß umsetzen.
  • Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden."
Und wie immer: Der letzte Satz ist eigentlich der Wichtigste!