29 August, 2009

Religionsfrieden

Schon im letzten Beitrag habe ich auf Friedrich II von Preussen (1712 - 1786) und sein "politisches Testament" verwiesen. Dieser kluge Mann merkt dort zum staatlichen, das heißt politischen Umgang mit den Religionen Folgendes an:
"Diese drei Religionen (es wird von drei christlichen Ausformungen gesprochen) können in Frieden leben, gesetzt, dass man allen Streitigkeiten streng entgegentritt, die alten widersinningen Dispute offen lächerlich macht, scholastische wie absurde, und dass man alle, die die verschiedenen Kulte befolgen, mit absoluter Gleichheit behandelt."
(nach: Politisches Testament Friedrichs des Großen (1768), Böhlau-Verlag, 1981)

Er hatte Recht und nicht nur das: Als absolutisischer Herrscher, der nur sich selbst verpflichtet war, konnte er mit (leicht arroganter) Weitsichtigkeit den Dingen den ihnen gebührenden Platz zuweisen.

Religion ist wohl ein Hilfsmittel, um der Gemeinschaft eine Form zu geben, jedoch gänzlich ungeeignet, zwischen verschiedenen Gemeinschaften zu moderieren. Denn die unerquickliche Vermengung von inneren Werten und äußeren Normen läßt den wichtigen Unterschied der Beiden leider verschwimmen.

Also gilt es auch in der heutigen Zeit, in der wieder verschiedene Religionen den Anspruch erheben, über die Menschen Macht auszuüben.

Jeder Staat, der sich auch nur im entferntesten aufgeklärt bezeichnet (und dazu gehören alle Demokratien), muss den Maximen Freiderichs folgen.