28 April, 2010

Mit Steuern Geld verdienen

Ja, ich weiß, es ist schon viel gesagt und geschrieben worden über Steuern und Steuern auf Steuern. Ich weiß auch, dass der Satz "Ein Gewinn darf nicht zweimal besteuert werden" für den folgenden Fall nicht gilt.

Betrachtet man das folgende Bild, kommt man aber dennoch ins Grübeln.



An der Zapfsäule kostet ein Liter Benzin (naja, schön gerechnet) 1,32 Euro. Davon entfallen 45 Cent auf die Ware und 65 Cent auf die Energiesteuer. Soweit so gut.
Was mir aber garnicht einleuchten will, sind die 21 Cent Mehrwertsteuer.
Ich schmeiße also meinen Abakus an und rechne mal schnell nach. 19% Mehrwertsteuer auf 45 Cent ergeben genau 9 Cent. Moment mal, woher kommen dann die anderen 12 Cent Mehrwertsteuer?
Na? Alles klar. Da hat doch jemand ganz flux auf die 65 Cent Energiesteuer auch noch Mehrwertsteuer erhoben. Das nenne ich geschäftstüchtig. So kassiert der Staat mit jedem Steuereuro fast weitere zwanzig Cent Mehrwertsteuer.

Aber diese Überlegung macht ja nicht vor anderen Steuerarten Halt: Wenn ich den Gedanken mal weiterspinne, hieße das doch: Jeder Euro Steuererhöhung ist real 1,19 Euro.
Sogar die Einkommensteuer steigt damit real um 19 Prozent an, denn nur wenn ich mein Einkommen wieder in Waren reinvestiere, bekomme ich ja einen Wert erstattet. Der durchschnittliche Einkommenssteuersatz von 33 Prozent stiege dann auf 39,27 Prozent; der Spitzensteuersatz von 45 Prozent wäre dann 53,55 Prozent.

Wer das Spiel mitmacht, ist entweder blöd oder gefangen in dem System. Na?

27 April, 2010

Zum "Tag des geistigen Eigentums" - 26.4.2010

Gestern feierte eine kleine, aber unbeirrbare Gruppe ewig gestriger den "Tag des geistigen Eigentums". Mit dabei:
- Verlage, die selber nur darüber nachdenken, wie sie Geld mit den Gedanken anderer verdienen können.
- Unternehmen, die sich lieber die Ideen anderer kaufen und sie dann für sich schützen lassen.
- Verbände, die gedankenlos Stellungnahmen in die Welt pusten.
- Menschen, die am liebsten garnichts denken, sondern nahplappern, was andere sich ausdenken.

Ja, der Markt mit geistigen Inhalten ist heiß umkämpft. Das führt leider auch zu so genannten Trittbrettdenkern.

Das muss sich ändern:
Im Gegensatz zu Lebensmitteln, die einer strengen Prüfung unterliegen, um das Risiko der Vergiftung möglichst gering zu halten, gibt es bei geistigen Gütern bisher noch keine entsprechende Regulierungsbehörde.

Das soll sich jetzt ändern. Eine nicht näher genannter "Thinktank" aus Vordenkern und Freigeistern hat unlängst das Gütesiegel "Quality in Thinking" vorgestellt und zum Patent (zum Schutz des geistigen Eigentums) angemeldet. In Zukunft werden europaweit nur noch geistige Inhalte, die den Stempel "100%-Denkfrei-geprüft" tragen, zur Verdenkung frei-gegeben.

14 April, 2010

Copy.Right.Now! - Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht

Die großen Veränderungen der Geschichte geschehen oft im Verborgenen. Erst, wenn der Wandel auch durch größte Anstrengungen nicht mehr aufzuhalten sind, entlädt sich die angesammelte Spannung in einem tektonischen Beben, wie es die Weltkriege des vergangenen Jahrhunderts oder Revolutionen auf politischer, sozialer, aber eben auch geistig-kultureller Ebene gezeigt haben.
Da diese Veränderungen immer auf intellektueller Ebene vonstatten gehen, bevor sie in den Alltag des einzelnen durchsickern, waren Künstler und Intellektuelle schon immer Seismographen dieser Entwicklung.

Eine dieser großen Veränderungen ist unsere kulturelle Haltung zu Frage des geistigen Eigentums, heute diskutiert unter dem Begriff des Urheberrecht. Dem neuzeitlichen Bild des "Urhebers" als Besitzer und Verwalter der eigenen Ideen (der ja in Wirklichkeit schon immer abgelöst war vom ökonomischen Verwerter dieser Ideen) steht seit der Digitalisierung der Geisteswelt die Allmende und die Tauschbörse gegenüber. Zwischen diesen beiden Gegensätzen zu moderieren, dürfte fast unmöglich sein.

Versöhnen könnte die streitenden Parteien allenfalls das Modell der Creativ Commons. Dieses setzt aber ein massives Umdenken der abendländischen Kultur - und vor allem ihrer ökonomischen Nutznießer - voraus. Und so, wie es aussieht, wird es auch dieses Mal wieder auf ein tektonisches Beben herauslaufen, vermutlich also wieder auf einen Krieg.

Der folgende Text führt sehr gut in die Problematik ein. Er ist dem Reader Copy.Right.Now! - Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht entnommen. Er wurde herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit iRights.info, und liegt als PDF vor. Der Text steht unter einer Creative-Commons-Lizenz, weshalb ich ihn hier auch gleich widergebe und mich damit unausgesprochen auf diese Seite der streitenden Parteien stelle.




Copy.Right.Now! Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht

Eigentumsfragen sind Machtfragen. Nirgends werden diese Fragen lauter und provozierender gestellt als im Internet: Durch die Digitalisierung geistiger Werke und den schnellen Austausch von Daten und Informationen werden starre Verfügungsrechte aufgelöst.

von Jan Engelmann und Matthias Spielkamp.

Das geltende Urheberrechtsregime reibt sich zunehmend an der digitalen Alltagswirklichkeit. Während es ursprünglich als ein auf den „genialen” Schöpfer zugeschnittenes Schutzrecht gegen Missbrauch konzipiert war, verstoßen wir, ob gewollt oder unbeabsichtigt, täglich gegen bestehendes Recht. Verlustfreies Kopieren gilt den einen als Zugewinn an Freiheit, den anderen als Einschränkung von künstlerischer Verfügungsgewalt und drohender Einnahmenverlust. Ein Ende der „Copyright Wars“ erfordert ein politisches und rechtstheoretisches Neudenken.

Lost in La Mancha

Knapp 400 Jahre, bevor ein mexikanischer Schwanzlurch den deutschen Literaturbetrieb in Wallung brachte, ritt ein verarmter Landadliger durch die kastilische Hochebene. Sein Schöpfer, der gerichtsnotorische Miguel de Cervantes, präsentiert ihn als verirrte Seele, dem die exzessive Lektüre von Ritterromanen den Verstand vernebelt hat. Mit unseren heutigen Begriffen würden wir Don Quijote wohl als Opfer des hohen Datenaufkommens oder einen Geschädigten von virtuellen Rollenspielen ansehen.

Nicht nur seine literarische Figur, auch Cervantes selbst hatte die Konsequenzen seiner Einbildungskraft zu tragen: Kurz nach Erscheinen des ersten Teils des Romans El ingenioso hidalgo Don Quijote de la Mancha (1605) folgten etliche Raubdrucke. Das war damals nichts Ungewöhnliches, da Verlage noch nicht als Rechteinhaber im heutigen Sinne in die Verwertungskette eingriffen und die Drucker ihr technologisches Monopol weidlich auszunutzen verstanden. Der kommerzielle Erfolg des Don Quijote rief allerdings auch andere Trittbrettfahrer auf den Plan: Eine apokryphe Fortsetzung durch einen gewissen Alonso Fernández de Avellaneda, die 1614 in Umlauf kam, beschleunigte die Fertigstellung des zweiten Bandes (1615) durch Cervantes selbst. Wie der Plagiierte darin auf seinen Plagiator reagiert, sagt viel darüber aus, wie das System der literarischen Öffentlichkeit vor der Epoche des Urheberrechts funktionierte.

In seinem Prolog an den Leser versichert Cervantes, keinerlei „Scheltworte, Zank und Schmähen” gegen den Verfasser der ungenehmigten Fortsetzung gebrauchen zu wollen. Im Übrigen wisse er recht gut, „was die Versuchungen des Teufels sind, und dass eine der größten die ist, es einem Menschen in den Kopf zu setzen, er könne ein Buch schreiben und drucken lassen, mit welchem er ebensoviel Ruhm als Geld und ebensoviel Geld als Ruhm gewönne”. Zugleich versieht er seinen Text mit einer Art Echtheitszertifikat und bekräftigt, „dass dieser zweite Teil des Don Quixote, den ich dir jetzt übergebe, von dem nämlichen Künstler und aus dem nämlichen Zeuge wie der erste gearbeitet sei und ich dir hiermit den Don Quixote übergebe, vermehrt und endlich tot und begraben, damit keiner es über sich nehme, neue Zeugnisse seinetwegen herbeizubringen”.

Im Verlaufe der Romanhandlung begegnet Don Quijote zahlreichen Figuren, die von sich behaupten, sowohl Cervantes’ ersten Teil als auch Avellanedas Rip-off schon gelesen zu haben, und nun dem Protagonisten der „legitimen” Fortsetzung seine Authentizität attestieren. Nicht selten geschieht dies unter hämischen Querverweisen auf das Plagiat, und Cervantes nutzt jede Gelegenheit, dem Nachahmer dessen vermeintlich schlechtere Lösungen bei der Entfaltung des Plots unter die Nase zu reiben. Dadurch verlängert sich das in der Romanhandlung angelegte Vexierspiel zwischen Wirklichkeit und Fiktion bis ins Unendliche. Im 62. Kapitel wird der Ritter von der traurigen Gestalt in einer Druckerei in Barcelona sogar Zeuge, wie das Buch Avellanedas korrigiert wird. Ein in der Literaturgeschichte wohl einmaliges Hase-und-Igel-Rennen gerät zum ironischen Kommentar über Autorschaft im Manuskript-Zeitalter.

Cervantes führt mit seinem Don Quijote vor, wie im 17. Jahrhundert das einstmals lockere Verhältnis zu Varianten und Umarbeitungen von Stoffen allmählich einem robusteren Verständnis von Autorschaft und damit einhergehenden Ansprüchen (auf finanzielles und symbolisches Kapital) zu weichen beginnt. Und gerade weil dem Urheber Cervantes für die Absicherung seiner Werkherrschaft keine anderen Sanktionen zur Verfügung stehen, wertet er den literarischen Diebstahl zum auktorialen Spiel mit intertextuellen Verweisen um. Aus der vermeintlichen Schwäche des Systems wird so eine Stärke der Kunst: Cervantes verfasst in souveräner Manier eine Art literarische Unterlassungsklage, und die selbstreferenzielle Verhandlung seines eigenen Falls macht den Don Quijote zum ersten Gründungstext der literarischen Moderne.

Lost Souls

Die Vorstellung von geistigem Eigentum, die untrennbar an die Genieästhetik der Goethe-Zeit geknüpft ist, hat Konkurrenzen wie jene zwischen Cervantes und Avellaneda zur Regel gemacht. Heute sind Urheberrechtsverletzungen schlicht justiziabel. Literarischer Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt mehr, das von der literarischen Öffentlichkeit als Gesellschaftsspiel goutiert würde, sondern beschäftigt Autoren, Erbengemeinschaften und Anwaltskanzleien. Dabei hat die jedem Internetbenutzer gegebene Möglichkeit zum „Cut & Paste” die Hemmschwellen zum Verbreiten und Umarbeiten fremder Werke enorm gesenkt. Den Kulturwissenschaftler Philipp Theisohn „verwundert es nicht, dass das Netz aus Sicht der buchgestützten Literaturproduktion vorwiegend als ein plagiarischer Raum wahrgenommen wird, als eine Sphäre, in welcher der Autor als die Person, zu welcher er sich seit der Erfindung des Buchdrucks allmählich entwickelt hatte, systematisch entrechtet, enteignet, aufgelöst wird”.

Wie Jeannette Hofmann in ihrem Beitrag hervorhebt, ist die Logik des urheberrechtlichen Weltbildes eng an einen dogmatischen Diskurs geknüpft. Dies mache es schwierig, die technologischen Möglichkeiten der digitalen Ära mit der engen Schöpfer-Werk-Beziehung aus dem 18. Jahrhundert zur Deckung zu bringen. Dieser unaufgelöste Widerspruch von tradierten Denk- und Rechtsfiguren und der x-fachen Verstöße gegen ebendiese, erfordere die Abkehr von klassischen Kategorien und die Hinwendung zu neuen.

Für die (zumeist jüngeren) Protagonisten einer offenen Netzkultur hat sich mit dem Web 2.0 eine Utopie realisiert – der schnelle Austausch von Daten und Informationen weitgehend ohne Teilnahmebarrieren und mit selbst definierten Freiheiten. In dieser Perspektive ist das Beharren auf eine singuläre Urheberschaft, aus der sich bestimmte Verfügungsrechte ableiten, tendenziell unzeitgemäß, weil es an den Realitäten sozialer Austauschprozesse im Internet vorbeigeht. Selbst ein Bestsellerautor wie Jonathan Lethem kritisiert die Haltung vieler Schriftstellerkollegen, die das Copyright „als ihr Geburtsrecht und Bollwerk, als den Nährboden für ihre unendlich fragilen Praktiken in einer raubgierigen Welt ansehen”.

Verschiedentlich ist schon als Kulturkampf bezeichnet worden, was sich gegenwärtig zwischen den Verfechtern des geltenden Urheberrechtsregimes sowie den Befürwortern von dessen Abschaffung, zumindest Reformierung, abspielt. Wie unsicher die Bewertungsmaßstäbe innerhalb der medienhistorischen Übergangsphase des 21. Jahrhunderts immer noch sind, zeigte nicht zuletzt die Meta-Debatte um Helene Hegemanns Axolotl Roadkill. Zwar konnte Hegemann, zum Zeitpunkt der Abfassung bzw. Kompilation des Textes erst 17 Jahre alt, einen gewissen Welpenschutz für sich beanspruchen, weil sie als digital native „geistiges Eigentum” im Grunde als kontrafaktische Bestimmung jenseits ihrer Lebenswirklichkeit ansah. Aber die gelassene Selbstverständlichkeit, mit der sie dem Plagiatsvorwurf zunächst begegnete, wirkte wie Schmieröl für die Mechanik der eingespielten Skandal-Ökonomie.

Als ihre nicht ausgewiesene Einlagerung von fremden Textpartikeln in Axolotl Roadkill aufflog, kam es zu einer bemerkenswerten Arbeitsteilung zwischen Verlag und Autorin. Während Ullstein sich sofort um die nachträgliche Einholung von Abdruckgenehmigungen bemühte, beharrte Hegemann in einem inzwischen schon legendären Statement auf der „Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess”. Zwar gestand sie ein, sich aus fremden Quellen (u. a. Blogs) bedient zu haben, rechtfertigte das Text-Sampling aber als adäquate ästhetische Verfahrensweise: „Originalität gibt’s sowieso nicht, nur Echtheit.” Wo kein Original, da kein Plagiat – auf der Basis dieser Gleichung stritt das gesamte deutsche Feuilleton im Frühjahr 2010 über die Legitimität klassisch moderner Verfahren (Pastiche, Collage, Montage) im Kontext digitaler Medien – ohne sich auf ein abschließendes Urteil verständigen zu können. Als gar eine Ehrung Hegemanns mit dem Leipziger Buchpreis möglich erschien, sah sich der Verband Deutscher Schriftsteller zur „Leipziger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums” genötigt, in der er unmissverständlich klar stellte: „Missachtung, Aushöhlung und sträfliche Verletzung des Urheberrechts führt zur Entwertung, Aufgabe und schließlich zum Verlust jedweder eigenständigen intellektuellen und künstlerischen Leistung.”

Dass eine solche Bekräftigung des rechtlichen Status quo überhaupt nötigt ist, verstärkt den Eindruck, dass knapp vier Jahrzehnte nach Roland Barthes’ philosophischem Todesstoß für den Autor auch das Urheberpersönlichkeitsrecht („Droit d’Auteur”) nur noch eine Art untotes Dasein fristet. Zentrale urheberrechtliche Begriffe wie „Schöpfungshöhe” bedürfen der ständigen juristischen Neuauslegung, Plagiatsverdachtsmomente bei besonders gut laufenden Buchtiteln sind schon fast die Regel. Doch zu sagen, dass der Kaiser nackt ist, bleibt allein einem Teenager vorbehalten, dessen mangelndes Rechtsbewusstsein mit zum Teil sehr originellen Metaphern kompensiert wird. So wirkt die pikareske Helene Hegemann, die sich laut eigener Aussage als „Untermieter im eigenen Kopf” fühlt, fast wie eine postheroische Wiedergängerin des Don Quijote.

Lost in Music

Der Kaiser besaß einstmals einen Thron. Von dort ordnete er die Verhältnisse, nach denen Künstler ihre Werke in die Öffentlichkeit trugen. Tonfolgen, akustisch gespeichert und auf physische Trägermedien gepresst, bilden das jahrzehntelang gültige Geschäftsmodell der Musikindustrie. Ein eigenes Schutzrecht für Studioaufnahmen verbietet deren unerlaubte Verwertung durch Dritte, erfolgreiche Chartbreaker sorgen für die Quersubventionierung hoffnungsvoller Nachwuchskünstler, Einnahmeausfälle durch Privatkopien werden durch zusätzliche Abgaben auf Leermedien und Geräte ausgeglichen.

Heute ist es der König Kunde, der eine neue Sitzverteilung fordert. Das Kompressionsformat MP3, in den achtziger Jahren durch das Fraunhofer Institut entwickelt, hat einen Siegeszug trägerloser Musik begründet, der das eingespielte System von kanalisiertem Angebot und Nachfrage komplett ins Wanken gebracht hat. Seitdem Musikdateien über Peer-to-Peer-Filesharing (und oft ohne Genehmigung der Rechteinhaber) getauscht werden können, verzeichnen Plattenfirmen herbe Umsatzrückgänge. Die rapide Verbreitung von Musik via Tauschbörsen und Upload-Plattformen zeigt in aller Unerbittlichkeit auf, dass technologischer Wandel immer auch die „kreative Zerstörung” existenter Märkte nach sich zieht. Mit restriktiven Maßnahmen wie Digital Rights Management, wodurch gekaufte CDs auf den heimischen Computern nicht mehr liefen, verprellte die Musikindustrie noch die letzten gutwilligen Kunden. Eine ganze Branche leidet seitdem unter Liebesentzug und wartet auf den weißen Ritter.

Der Musikmanager Tim Renner vergleicht die gegenwärtige Situation mit jener zwischen den Weltkriegen, als das aufkommende Radio von den großen Medienkonzernen als gefährliche Konkurrenz angesehen wurde. Angesichts der Digitalisierung musikalischer Inhalte, so Renner in seinem Beitrag, stellen sich heute eigentlich ganz ähnliche Herausforderungen: Nur ein politisch forcierter Kontrahierungszwang zwischen Urheber- und Leistungsschutzrechtinhabern auf der einen Seite sowie Technologieunternehmen und Anbietern von Internetanschlüssen auf der anderen könne beim Marktversagen in der Musikbranche Abhilfe schaffen.

Die Zeichen der Zeit weisen gegenwärtig jedoch nicht in die Richtung einer Entwicklung innovativer Marktmodelle. Schon eher ist eine Erhöhung des strafrechtlichen Drucks gegenüber illegalen Nutzungsformen zu beobachten. Das französische Modell der „Three-Strikes-Out”, das nach zweimaliger Abmahnung eine Kappung des Internetanschlusses vorsieht, wird auch anderen Ländern zur Nachahmung empfohlen. In Deutschland, wo das Bundesverfassungsgericht im März 2010 die bisherige Praxis der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärte, zeichnet sich noch keine konsistente Linie bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ab. Unklar bleibt insbesondere die europäische Haltung beim internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement), das das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Einkommen (TRIPS) ergänzen und bis Ende des Jahres beschlussfähig sein soll. Beobachter kritisieren seit langem die Intransparenz der laufenden Verhandlungsrunden, nur wenig Konkretes sickert an die Öffentlichkeit. Für den vorliegenden Reader hat Monika Emert sich die Mühe gemacht, den wohl richtungweisenden Netzregulierungs-Pakt der führenden Industrienationen einmal genauer unter die Lupe zu nehmen.

Während es den Content-Industrien in den letzten Jahren vor allem um die Wahrung ihrer abgeleiteten Rechte an Werken ging, taten sich viele Künstler immer stärker durch einen experimentellen Umgang mit dem Urheberrecht hervor. Angelehnt an die Zitatkultur im Hip-Hop, stellten musikalische Hybridbildungen von z. B. DJ Danger Mouse (Grey Album) oder Girl Talk (Night Ripper) sowie unzählige illegale Mashups auf den lokalen Dancefloors und globalen Plattformen wie YouTube eindrucksvoll die Formenvielfalt der Popkultur heraus. Über den ästhetischen Ansatz, das musikalische Archiv für kreative Neuschöpfungen zu gebrauchen, wurde seitdem immer wieder, auch vor Gericht, gestritten. Schnell rückte die Frage, inwieweit die juristischen „Copyright Wars” nicht auch die künstlerische Evolution behindern, in den Fokus der Debatten.

Der Dirigent und Konzeptmusiker Christian von Borries hält die Unterscheidung zwischen Original und Bearbeitung in der Musik für obsolet. Er bedient sich einer speziellen Software, die fremde Kompositionen in Partituren rückübersetzt und als Weiterbearbeitung aufführbar macht. So wurden in der documenta-Arbeit Auf einmal & gleichzeitig. Eine Machbarkeitsstudie unter anderem Versatzstücke von Prokofjew, Schostakowitsch, Pierre Boulez, John Adams und Kanye West verwurstet. Dieses musikalische Gangstertum, so Borries, sei als legitime Form der Aneignung tief in der Musikgeschichte verankert. Auch die Künstlerin Cornelia Sollfrank plädiert in ihrem Beitrag für einen „Diskurs der künstlerischen Störung von Originalitäts- und Autorschaftskonzepten”. Was das konkret bedeutet, stellte Sollfrank in dem Ausstellungsprojekt „Legal Perspectives” unter Beweis. Dort münzte sie den juristischen Eiertanz um eine digitale Warhol-Appropriation einfach in einen Kommentar zur Urheberrechtsdebatte um.

Lost in translation

Jeff Bezos, der mit seinem Amazon-Buchladen nicht nur den klassischen Buchhandel an die Wand drückt und selbst großen Verlagen seine Bedingungen diktieren kann, gibt sich abgezockt und vorausschauend. Auf lange Sicht, sagte er dem Wall Street Journal, werden Bücher auf elektronischen Geräten gelesen werden. Physische Bücher verschwänden nicht, so wie Pferde nicht verschwunden seien nach der Erfindung des Automobils. Aber es gebe keinen Bestandsschutz für Technologien. Auf den Einwand, dass viele Leser aber doch an den taktilen, den fassbaren Eigenschaften ihrer Bücher hingen, entgegnete Bezos: „Ich bin mir sicher, Menschen lieben auch ihre Pferde. Aber sie werden nicht auf ihrem Pferd zur Arbeit reiten, nur weil sie ihr Pferd lieben. Es ist unsere Aufgabe, etwas Besseres zu entwickeln als ein physisches Buch.”

Doch über eine Eigenschaft dieses „Besseren” spricht Bezos ungern, und mit ihm viele Unternehmer, die mit digitalen Inhalten Geld verdienen: den Wandel vom Eigentum zur Lizenzierung. Wer sich ein elektronisches Buch auf den Kindle lädt, der „kauft” nur noch in Anführungszeichen. Denn an einem „unkörperlichen Werkstück”, wie so ein E-Book, ein MP3, ein Film aus der Online-Videothek in schillernder Juristenprosa heißt, erwirbt der Nutzer kein Eigentum. Sondern er erwirbt den Zugang zu einem Werkstück durch eine Lizenz, die ihm die Nutzung des Werks ermöglicht. Das mussten einige Besitzer des Kindle-Lesegeräts im Juli 2009 schmerzlich erfahren, als von einer Sekunde zur nächsten ausgerechnet George Orwells 1984 von ihren Kindles verschwand. Amazon hatte sie gelöscht, wozu die Firma in der Lage war, weil sie niemals die Kontrolle über die Geräte aufgibt, für die Kunden 250 Euro und mehr auf den Tisch legen.

Amazon ist kein Einzelfall, worauf auch Cory Doctorow, erfolgreicher Science-Fiction-Autor und Kämpfer gegen jede Art von Nutzer-Knebelung, in diesem Reader hinweist. Apples iTunes Music Store, inzwischen nicht mehr nur von der Musikbranche, sondern auch von der Filmwirtschaft und nun sogar von den Presseverlagen geradezu als Heilsbringer verehrte Online-One-Stop-Shop, in dem alles gekauft werden kann, was sich nicht anfassen lässt, ist vom gleichen Schlag. Dass seine Geschäftsbedingungen gegen deutsches Recht verstoßen, ist so gut wie sicher, doch der Prozess, den die Verbraucherzentralen in Deutschland gegen Apple führen, dauert Jahre, kostet einen Haufen Geld und Ressourcen. Wenn er abgeschlossen sein wird, warten die Bedingungen einiger Tausend anderer Angebote, von Social Networks bis zu E-Mail-Providern. Den Augiasstall auszumisten, muss im Vergleich dazu ein Traumjob sein.

Lost and found

Die Politik hält mit diesen Veränderungen des Marktes und der Geschäftsmodelle nicht Schritt. Doch ist der Grund dafür nicht die natürliche Verlangsamung im demokratischen Prozedere, bei der der Gesetzgeber der technischen Entwicklung hinterherhinkt. Die sogenannte „kooperative Gesetzgebung”, mit der das Bundesjustizministerium versprochen hatte, die Interessenvertreter der Urheber, der Verbraucher und der Wirtschaft direkt in den Gesetzesvorbereitungsprozess einzubinden, stellt sich nach beinahe zehn Jahren dar als die Möglichkeit, den Wünschen der Verwertungsindustrie noch mehr Gewicht zu geben. Die Interessen der Öffentlichkeit, der Wissenschaft und der Urheber selbst wurden diesen wiederholt untergeordnet.

Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage, das nach dem Willen der schwarz- gelben Koalition in dieser Legislaturperiode kommen soll, ohne dass vorher auch nur evaluiert worden wäre, (a) welches Problem es lösen soll, (b) ob es dieses Problem lösen kann und (c) zu welchen Kosten für die Allgemeinheit es das tun würde, ist nur das jüngste in einer Reihe von Beispielen. Ilja Braun wundert sich in seinem Beitrag zum Leistungsschutzrecht über die Chuzpe, mit welcher der „Content-Klau” von Web-Portalen und News-Aggregatoren angeprangert wird.

Robin Meyer-Lucht verortet die Diskussion um das Leistungsschutzrecht im Kontext einer Rollenkrise des klassischen Journalismus. Dieser habe den Paradigmenwechsel durch die neuen Player im Web 2.0 im Grunde immer noch nicht richtig verstanden.

Wenn die gemeinsame Wertschöpfung im Internet (etwa auf Wikipedia, in Social Networks oder auf Blogs) ein wichtiger Indikator dafür ist, dass wir uns mit Hilfe der Technik dem Ideal einer offeneren Kultur anzunähern beginnen, dann ist es zweifelsohne notwendig, für die Zukunft rechtliche Vereinbarungen und zentrale Regularien zu entwickeln. Die Lösung, da ist sich der amerikanische Verfassungsrechtler und Harvard-Professor Lawrence Lessig in seinem Beitrag sicher, könne jedoch nicht darin bestehen, die juristische Komplexität bei den geistigen Eigentumsrechten zu erhöhen. Anhand der Lizenzierungsproblematik bei Dokumentarfilmen und der Google-Buchsuche zeigt er anschaulich, wie etwa die Verlängerung von Schutzfristen und die Erschwernis von öffentlicher Nutzung in letzter Konsequenz zu einer Verarmung unseres kulturellen Erbes führen können. Zumindest eine Antwort auf die verwerterzentrierte Haltung der Politik kann sein, das Heft selbst in die Hand zu nehmen, wie es beispielsweise Urheber mit den von Lessig mitentwickelten Creative-Commons-Lizenzen tun können. Die attraktiven Wahlmöglichkeiten für die Urheber im Umgang mit ihren eigenen Werken durch den Lizenzbaukasten Creative Commons beschreibt John Hendrik Weitzmann.

Doch so wichtig diese Ansätze einer Selbstorganisation sind, so wenig werden sie tiefer liegende Probleme lösen, wie die fundamentalen Veränderungen im Verhältnis von Verwertern auf der einen, Urhebern und Verbrauchern auf der anderen Seite. Dass man darum beim Urheberrecht einen viel stärkeren Fokus auf den Nutzerschutz legen müsste, begründet der Rechtswissenschaftler Gerd Hansen in seinem Beitrag.

Und Till Kreutzer, Mitbegründer von iRights.info, schlägt weitreichende Regelungsalternativen vor, mit denen sich der gordische Knoten durchschlagen ließe, in dem vor allem die gegensätzlichen Interessen der Urheber und Verwerter verwickelt sind.

Ilja Braun blickt demgegenüber auf die Empirie der bisherigen Reformbemühungen und problematisiert angesichts der herrschenden Vergütungsregeln die mangelnde Verhandlungsmacht der Urheber.

Nicht zuletzt wird die Idee einer Kulturflatrate – eine Pauschalvergütung digitaler Nutzungsformen – derzeit intensiv wie nie diskutiert. Wie die grüne Europaabgeordnete Helga Trüpel und (gemeinsam mit Simon Edwin Dittrich) Malte Spitz, Mitglied im grünen Bundesvorstand, in ihren jeweiligen Beiträgen darlegen, wäre ihr womöglich zuzutrauen, einen Ausweg aus dem Dilemma zu bieten, das unweigerlich entsteht, wenn künstlerische Werke und kulturindustrielle Produkte verlust- und nahezu kostenfrei vervielfältigt werden können. Bei allen noch offenen Fragen der Ausgestaltung einer solchen Kulturflatrate: Eine zusätzliche Abgabe auf Breitbandabschlüsse hätte zumindest den Charme, Internetnutzer zu entkriminalisieren, die Justiz von Tausenden Bagatelldelikten zu entlasten sowie eine kompensatorische Vergütung der Urheber zu ermöglichen.

Wem diese Vorschläge zu radikal erscheinen, sei daran erinnert, dass eine Rechtsordnung immer auf der Anerkennung durch jene beruhen muss, deren Leben sie regulieren will. Schon jetzt verweigern Millionen von Menschen – Tauschbörsennutzer, Software-Kopierer, Mashup-Artisten – der geltenden Rechtsordnung ihre Zustimmung. Zehntausende haben das bei der letzten Wahl zum Ausdruck gebracht, indem sie ihr Kreuz bei einer Partei machten, die auf das Orange des revolutionären Aufbruchs setzte. Ob die Lösungen, die die Piratenpartei vorschlägt, den Interessen der beteiligten Stakeholder gerecht werden, ist mindestens umstritten. Der „Pirat” Jens Seipenbusch und der grüne Netzpolitiker Jan Philipp Albrecht erörtern in diesem Band ihre Gemeinsamkeiten und Differenzen.

Alles auf Anfang: Der mexikanische Schwanzlurch Axolotl verfügt, so erklärt es die Online-Enzyklopädie Wikipedia, über eine erstaunliche Fähigkeit: Er kann Gliedmaßen, Organe und sogar Teile des Gehirns und Herzens vollständig regenerieren. Vielleicht sollten sich die Theoretiker und Praktiker des Urheberrechts gerade an ihm ein Beispiel nehmen.

Der Reader Copy.Right.Now! - Plädoyers für ein zukunftstaugliches Urheberrecht, herausgegeben von der Heinrich-Böll-Stiftung in Zusammenarbeit mit iRights.info, liegt als PDF (1,3 MB) vor und kann in der gedruckten Fassung kostenlos bestellt werden bei der

Heinrich-Böll-Stiftung | Schumannstr. 8 | 10117 Berlin
Tel. 030-285340 | Fax: 030-28534109 | E-Mail: info@boell.de

08 April, 2010

Sex sells in Science

Lange vorbei die Zeiten, als Wissenschaft hieß, dass grauhaarige gebeugte Gestalten mit fahlen Gesichtern in verstaubten Laboren das Liebesleben der Nacktschnecken erforschen.
"Science is emotion in extraction" könnte man heute werbedichten.
Dazu passt die folgende Pressemitteilung, mit der die altehrwürdige Ludwig-Maximilian-Universität gestern ihre Besucher auf ihrem Internetauftritt schockt:

Kluge Köpfe kommen öfter:
Die Statistik und der weibliche Orgasmus
Frauen kommen nicht häufiger zum Orgasmus, wenn ihre Partner wohlhabend sind. Zu diesem Schluss kommen die LMU-Forscher Professor Torsten Hothorn und seine Mitarbeiterin Esther Herberich - und widerlegen damit eine Studie, die letztes Jahr für Furore sorgte. Die statistische Auswertung einer Befragung von mehr als 1.500 Chinesinnen durch britische und niederländische Forscher schien damals den Schluss nahezulegen, dass die Partnerinnen reicher Männer häufiger einen Orgasmus haben. Erst als Hothorn und Herberich die Originaldaten zu Lehrzwecken erneut auswerteten, zeigte sich, dass dieses Ergebnis nicht auf einem wirklichen Zusammenhang, sondern nur auf einem Fehler in dem verwendeten Statistikprogramm beruhte.
"Unsere Analyse hat gezeigt, dass in erster Linie der Bildungsstand der Frauen, aber auch ihr Gesundheitszustand und ihr Alter für die Anzahl der Orgasmen verantwortlich sind", berichtet Herberich. Diese Ergebnisse haben die LMU-Forscher nun zusammen mit den Autoren der Originalpublikation veröffentlicht. "Die Ausgangsstudie basiert auf öffentlich zugänglichen Daten", sagt Hothorn. "Das erhöht ihren wissenschaftlichen Wert ungemein, weil unabhängige Forscher nur so die Ergebnisse überprüfen und bestätigen können - oder eben auch widerlegen." (Evolution and Human Behavior online, März 2010)
Erfreulich, wenn Wissenschaftler eingängige Wahrheiten durch noch eingängigere ersetzen können. Hätte man doch als Eleve des kapitalistischen Lebensmodells der ersten Studie und ihrer Hypothese vom (erfolg-)reichen Sexualpartner gerne glauben geschenkt.

Diese Meldung ging um die Welt: Chinesische Frauen erleben mit wohlhabenden Partnern mehr sexuelle Höhepunkte. Thomas V. Pollet von der niederländischen Universität Groningen und Daniel Nettle von der Newcastle University in Großbritannien hatten dafür die Daten von 1.534 Chinesinnen ausgewertet, die in der Studie "Chinese Health and Family Life Survey" (CHFLS) ausführlich über ihr persönliches Leben Bericht erstattet hatten. Die Ergebnisse seien auch auf westliche Länder übertragbar, folgerten die Wissenschaftler und lieferten gleich eine biologische Erklärung für das kontrovers diskutierte Ergebnis: Manchen Evolutionstheorien zufolge zeige der weibliche Orgasmus an, dass eine Frau einen guten Partner gefunden habe - und ein hohes Einkommen mache schließlich begehrenswert und attraktiv.
Doch leider kippen Hothorn und Herberich diese These und bieten eine neue, nicht weniger pikante.
"Als wir dann das statistisch angemessene Modell betrachteten, ergab sich ein völlig anderes Bild: Die Orgasmushäufigkeit der Frauen hängt am stärksten mit ihrem Bildungsniveau, aber auch mit ihrem Gesundheitszustand und dem Alter zusammen. Jüngere und gesündere Frauen berichteten über häufigere sexuelle Höhepunkte als ältere und wenig gesunde," berichtet Herberich.
Tja, fällt mir dazu nur ein. Dass "Jüngere und gesündere Frauen häufigere sexuelle Höhepunkte als ältere und wenig gesunde" haben, kann eigentlich nur in Hinblick auf die aktuelle demoskopische Entwicklung in Deutschland erstaunen. Aber schließlich wurden ja nur Frauen in China gefragt.

Bleibt noch die Frage nach der Ursache für die häufigeren Orgasmen bei gebildeten Frauen. Ob das Ergebnis der Studie in Zusammenhang steht mit der daneben beworbenen "Excellenzinitiative" der Ludwig-Maximilian-Universität, können wahrscheinlich nur andere, noch nicht gefragte Wissenschaftler herausfinden...

Drum lerne: Glaube keiner Studie, die Du nicht selber gefälscht hast.

05 April, 2010

Demokratie

“Die Demokratisierung der Gesellschaft ist der Beginn der Anarchie, das Ende der wahren Demokratie. Wenn die Demokratisierung weit genug fortgeschritten ist, dann endet sie im kommunistischen Zwangsstaat.”
Franz-Josef Strauß, Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, 11. Januar 1978

01 April, 2010

Im Bundestag notiert: Terroristen der US-Behörden

Wir haben es doch eigentlich schon immer gewußt, und es uns nur nicht vor dem 1. April zu sagen getraut. Jetzt hat einer endlich den Mut gefunden - und das ausgerechnet im Bundestag!

Sitzen in US-Behörden möglicherweise Terroristen?
Hier die Antwort:

Im Bundestag notiert: Terroristen der US-Behörden
Inneres/Kleine Anfrage - 31.03.2010
Berlin: (hib/ALM/ELA) Nach den Terrorlisten der US-Behörden erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/1113). Die Abgeordneten möchten unter anderem wissen, welche Listen der Bundesregierung bekannt sind und nach welchen Kriterien sie erstellt werden. Zudem interessiert Die Linke, wie die Bundesregierung dieses System unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten beurteilt und wie viele EU- und Bundesbürger nach ihrer Kenntnis in eine US-Terrorliste eingetragen sind.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_03/2010_099/07.html

Und damit im flüchtigen Medium Internet die Wahrheit nicht unbedacht verschwindet, hier das Ganze nochmal als Screenshot:



Wir sind auf die Erkenntnisse gespannt, die die Anfrage der Linken an den Tag bringen wird.